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nächste Kurse/Vorträge durch
Herrn Dr.Dr.H.Th.Schrems:
17.-18.09.2010 Damon advanced Kurs Köln
"http://ormcoeurope.com"
02.10.2010 Damon Expert Kurs, Haranni Academie Herne
High-tech-Behandlungsmittel wie z. B.
Komfortablere und mitarbeitsunabhängige(re) Behandlungsmittel
Ästhetisch und funktionell anspruchsvollere Behandlung, z. B. mit
Sonderlösungen
kausale Behandlung von Funktionsstörungen,
welche durch kieferorthopädische Krankheitsbilder / Kiefer- und Zahnfehlstellungen hervorgerufen werden (Knirschen / Pressen / Kiefergelenksproblemen / craniomandibuläre Dysfunktion/ Abbau des Zahnhalteapparates)
Profilverbesserungen (Weichteilprofil / basale Strukturen)
Verzicht auf Extraktionen (Entfernen von bleibenden Zähnen) z. B. bei Platzmangel / starken Engständen etc. in Abhängigkeit von den individuellen skelettalen Verhältnissen
präprothetische Zahnstellungskorrekturen bei Erwachsenen für die dann wesentlich bessere zahnärztliche Versorgungsmöglichkeit oder zum Vermeiden von Zahnersatz
interdisziplinäre Behandlungen
mit Zahnarzt / Oralchirurgie bei:
zahnerhaltenden Maßnahmen, Zahnersatz-, Implantatversorgungen, im Rahmen von Parodontalbehandlungen und Gesamtsanierungskonzepten,
Unfällen, Zahn- und Kieferfrakturen etc., Kiefergelenk- und Funktionsstörungen
mit Kieferchirurgen bei:
Unfällen / Traumatologie, orthognather Kieferchirurgie / kieferchirurgisch-
kieferorthopädischen Kombinationsbehandlungen zur Korrektur schwerer und
schwerster Gesichts- und Kieferanomalien, bei ästhetischen Korrekturen
mit Ärzten / Fachärzten diverser Fachrichtungen:
(Allgemeinmedizin, Kinderärzte, HNO, Orthopädie, Internisten, Chirurgen, Neurologen
etc.)
Optimieren des gesamten Erscheinungsbildes der Zähne / Zahnbögen bei diversen Problemstellungen
Häufig gibt es für die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen verschiedene Möglichkeiten.
Wir vertreten die Auffassung, dass in jedem Einzelfall eine individuelle Planung und Durchführung der Behandlung gewährleistet sein muss. Über die im Einzelfall möglichen Lösungswege informieren wir Sie selbstverständlich.
Das beginnt mit der Definition des angestrebten Behandlungszieles und setzt sich fort mit den unterschiedlichen Behandlungsmitteln, welche zur Verfügung stehen. Ob bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenübernahme der kieferorthopädischen Diagnostik und Behandlung erfolgt, entscheidet gemäß § 29 (4) SGB V die Zuordnung zu den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
Die Krankenkasse kann die Planung der vorgesehenen Maßnahmen begutachten lassen, bevor sie über die Kostenerstattung entscheidet.
Wir bieten unseren Patienten / den Eltern individuell vorteilhafte Leistungen an, um die Planung und die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung angenehmer, effizienter, schneller und auch auf einem anspruchsvolleren Niveau durchführen zu können als dies im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich ist. Für die gewünschten Zusatzleistungen / Mehrleistungen treffen wir mit Ihnen nach genauer Aufklärung eine private Mehrkostenvereinbarung.
Über die möglichen Behandlungsalternativen und Behandlungsoptionen informieren wir Sie gerne, damit Sie die für Sie / Ihr Kind beste Entscheidung treffen können.